Aktuelles
12.09.2011 BGV A3 -elektrische Anlagen- und Betriebsmittelprüfung
Wir prüfen Ihre elektrische Anlagen und Betriebsmittel !
" Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Ihren ordnungsgemäßen
Zustand geprüft werden." (§ 5 BG "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel").
Zu den ortsveränderlichen Gerätegruppen gehören u. a.
- Gebrauchsgeräte
- Arbeitsgeräte
- Geräte der Informationstechnik
Zu den ortsfesten Gerätegruppen gehören u. a.
- stationäre Anlagen
Das Unternehmen erhält nach Abschluß der Tätigkeit einen Prüfnachweis und eine Auswertung zur Einsicht durch die Berufsgenossenschaft.
01.01.2011 25 jähriges Firmenjubiläum
Kurzbiographie: Gegründet wurde die Firma vom heutigen Geschäftsinhaber. Andreas Meurs, geboren am 16.06.1958, begann nach seiner Schulausbildung 1975 eine Ausbildung zum Elektroinstallateur bei der Firma Siemens AG in Köln. Nach erfolgreichem Abschluss wechselte er zu einem Betrieb im Elektrohandwerk, wo er seine Fähigkeiten erweiterte. 1984 legte Andreas Meurs die Prüfung zum Elektrohandwerksmeister bei der Elektroinnung Köln ab. Nach weiterer Tätigkeit in einem Kölner Elektrohandwerksbetrieb gründete Herr Meurs am 01.01.1986 die Firma Meurs Elektroanlagen als „Einmannbetrieb“. Bis heute hat sich der Betrieb zu einem modernen Handwerksbetrieb weiterentwickelt, in dem Monteure mit langjähriger Erfahrung und Auszubildende tätig sind.
15.12.2010 E-Markenbetrieb
Als Mitglied der Elektroinnung Köln haben wir mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informations-technischen Handwerke (ZVEH) den Markenvertrag zur Nutzung der e-Marke abgeschlossen.
Als Markenpartner verplichten wir uns zu folgender Handlungsmaxime:
1. Ziel unseres Handelns ist die Zufriedenheit unserer Kunden. Für die umfangreiche und kompetente Beratung
der Kunden nehmen wir uns Zeit und richten uns bei der Vereinbarung von Beratungsgesprächen nach den
zeitlichen Wünschen unserer Kunden. Zugesagte Termine halten wir ein oder vereinbaren bei Terminschwierig-
keiten in beiderseitigem Einvernehmen einen neuen Termin. Wir sind für unsere Kunden stets erreichbar.
2. Unsere Mitarbeiter sind unser wichtigstes Kapital und kompetente Ansprechpartner für unsere Kunden vor Ort.
Um die Wünsche unserer Auftraggeber bestmöglich und ohne Verwaltungsaufwand erfüllen zu können, werden
unsere Mitarbeiter so geschult, dass sie unseren Kunden kleinere Angebote direkt vor Ort machen können
und sie bei Verbesserungsvorschlägen kompetent beraten. Sie treten dabei stets höflich und in korrekter
Arbeitskleidung auf. Es ist für sie selbstverständlich, Termine einzuhalten und mögliche Abweichungen sofort
dem Kunden zu melden. Unseren Mitarbeitern ist es bewusst, dass die Wohn-, Arbeits- und Geschäftsräume
unserer Kunden mit besonderer Sensibilität betrachtet werden. Sie bewegen sich daher in den Wohnungen
unserer Kunden umsichtig und hinterlassen sie sauber und in einem einwandfreien Zustand.
3. Zur Sicherung des hohen Niveaus unserer handwerklichen Arbeit informieren wir uns regelmäßig auf Fach-
messen und durch Fachzeitschriften. Unsere Kenntnisse über die für unsere Arbeit relevanten Normen und
Vorschriften halten wir regelmäßig auf einem aktuellen Stand.
4. Die Tätigkeits- und Verantwortungsbereiche sind in unserem Betrieb klar abgegrenzt und geregelt. Wir haben
klare und eindeutige Vertretungsregelungen. Dadurch sind wir jederzeit in der Lage, den Stand der Bearbei-
tung eines Auftrages abzurufen.
5. Ich versichere, dass mein Betrieb die vorgenannten Punkte erfüllt und sich stets im Sinne unserer Kunden und
dieser Selbstverpflichtung weiterentwickelt. Dafür stehe ich mit meinem Namen ein. Ich bin daher bereit,
meinen Betrieb unangemeldeten Überprüfungen des Einhaltens der Selbstverpflichtung zu unterziehen.

